28.05.2026
Gewährung der Gewaltenteilung
Die Gewaltenteilung zwischen strategischer Vorstands- und operativer Fachstellenarbeit ist ein zentrales Prinzip zur Sicherstellung von Transparenz, Unabhängigkeit und zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Personen sind daher grundsätzlich nicht gleichzeitig auf beiden Ebenen tätig.
Ausnahmen und Regelungen
Für den Fall, dass ein Vorstandsmitglied operativ in der Fachstelle mitarbeitet, hat der Vorstand folgende Regelungen beschlossen:
- Rollentrennung: Vorstandsmitglieder, die operativ in der Fachstelle tätig sind, trennen ihre strategische Rolle im Vorstand strikt von ihrer operativen Rolle als Mitarbeiter.
- Hierarchische Unterstellung: Operativ tätige Vorstandsmitglieder sind fachlich und organisatorisch dem Geschäftsführer unterstellt. Der Vorstand bleibt strategisches Organ, nicht operative Leitung.
- Ausstandsregelung: Bei Vorstandssitzungen treten betroffene Mitglieder in den Ausstand, wenn Themen ihre Anstellung betreffen (z. B. Lohn, Arbeitsbedingungen, Personalfragen).
- Transparenz und Dokumentation: Alle Rollen und Verantwortlichkeiten werden schriftlich im Organisationsreglement festgehalten. Entscheidungen über Personal und operative Fragen werden protokolliert.
- Kontrollmechanismen: Der Vorstand stellt sicher, dass operative Entscheidungen nicht durch die betroffene Person selbst beeinflusst werden. Dies erfolgt durch klare Kompetenzverteilung und Protokollführung.